Na ja ich währe auch sofort für das Wechselkennzeichen wer der erste wo eins hätte ..... krins. Aber denke mal die haben sich da auch wieder was dabei gedacht und billiger nah wartens wirs mal ab.
Gruß vom Dieter
Wechselkennzeichen
- Dieter Maier
- Beiträge: 232
- Registriert: Do 13. Mär 2008, 12:57
- 16
- Wohnort: Laudenbach
- Zodiac:
- Kontaktdaten:
- Abbakus
- Beiträge: 38
- Registriert: So 21. Mär 2010, 20:08
- 14
- Fahrzeug: Z3 Roadster 1.9
- Fahrzeugfarbe: Cosmosschwarz
- Baujahr: 1997
- Wohnort: Oestrich-Winkel
- Zodiac:
Re: Wechselkennzeichen
Nach dem Kenntnisstand HEUTE haette ich ebenfalls mit NEIN gestimmt. :evil: :evil: :evil:
Die Versicherer haben eine vertretbare Loesung gefunden, die unterm Strich auch eine Einsparung ermoeglicht.
Aber:
Unser allseits "geliebter" Finanzminister will unter keinen Umstaenden auf die jaehrliche KFZ-Steuer aller zugelassenen Fahrzeuge verzichten, was auch die jeweils inaktiven Fahrzeuge einschliesst.
Und unter diesen Umstaenden erwarte ich im Gegenzug, dass das inaktive aber versicherte Fahrzeug jederzeit im oeffentlichen Strassenverkehr geparkt sein darf (obwohl ausreichend private Garagen-bzw. Stellplaetze vorhanden sind).
Da man diese zwei Voraussetzungen niemals unter dieser "buergernahen" :540: :540: :540: Regierung einen Hut bringen wird, wird es in meinem Fall bei der herkoemmlichen Regelung mit Saisonkennzeichen bleiben.
Alles in allem sehr schade, denn vom Ansatz her war das schon sehr gut und eigentlich auch ueberfaellig.
Die Versicherer haben eine vertretbare Loesung gefunden, die unterm Strich auch eine Einsparung ermoeglicht.
Aber:
Unser allseits "geliebter" Finanzminister will unter keinen Umstaenden auf die jaehrliche KFZ-Steuer aller zugelassenen Fahrzeuge verzichten, was auch die jeweils inaktiven Fahrzeuge einschliesst.
Und unter diesen Umstaenden erwarte ich im Gegenzug, dass das inaktive aber versicherte Fahrzeug jederzeit im oeffentlichen Strassenverkehr geparkt sein darf (obwohl ausreichend private Garagen-bzw. Stellplaetze vorhanden sind).
Da man diese zwei Voraussetzungen niemals unter dieser "buergernahen" :540: :540: :540: Regierung einen Hut bringen wird, wird es in meinem Fall bei der herkoemmlichen Regelung mit Saisonkennzeichen bleiben.
Alles in allem sehr schade, denn vom Ansatz her war das schon sehr gut und eigentlich auch ueberfaellig.
Ciao, Peter
Ich fahre so gerne Heckantrieb, weil ich schon immer sehr faul bin...
... Denn was das Auto hinten rutscht, brauche ich vorne nicht zu lenken!
Ich fahre so gerne Heckantrieb, weil ich schon immer sehr faul bin...
... Denn was das Auto hinten rutscht, brauche ich vorne nicht zu lenken!
-
- Gast
Re: Wechselkennzeichen
Hi,
ich bin mal gespannt, was da noch kommen wird.
Es kann nicht rechtes sein für WK-Fahrzeuge, die nicht bewegt werden dürfen, voll Steuer zu bezahlen. Das ist eine Ungleichbehandlung zu Fahrzeughaltern mit Saisonkennzeichen, die ja auch nur Steuern zahlen, wenn das Fahrzeug bewegt werden darf.
Somit muß hier beim WK ein steuerlicher Kompromiss her, wie z.B., dass bei drei Fahrzeugen mit WK jeweils ein Drittel Steuer zu bezahlen ist.
Alles andere führt die ganze WK-Diskussion ad absurdum bzw. ist wie gesagt rechtlich sicher nicht wasserdicht.
ich bin mal gespannt, was da noch kommen wird.
Es kann nicht rechtes sein für WK-Fahrzeuge, die nicht bewegt werden dürfen, voll Steuer zu bezahlen. Das ist eine Ungleichbehandlung zu Fahrzeughaltern mit Saisonkennzeichen, die ja auch nur Steuern zahlen, wenn das Fahrzeug bewegt werden darf.
Somit muß hier beim WK ein steuerlicher Kompromiss her, wie z.B., dass bei drei Fahrzeugen mit WK jeweils ein Drittel Steuer zu bezahlen ist.
Alles andere führt die ganze WK-Diskussion ad absurdum bzw. ist wie gesagt rechtlich sicher nicht wasserdicht.
- ingoszetti
- Beiträge: 1410
- Registriert: Di 4. Mai 2010, 16:38
- 13
- Fahrzeug: Z3 Roadster 3.0
- Fahrzeugfarbe: Saphirschwarz
- Baujahr: 2002
- Wohnort: Taunusstein
- Zodiac:
Re: Wechselkennzeichen
rednose hat geschrieben:Hi,
ich bin mal gespannt, was da noch kommen wird.
Es kann nicht rechtes sein für WK-Fahrzeuge, die nicht bewegt werden dürfen, voll Steuer zu bezahlen. Das ist eine Ungleichbehandlung zu Fahrzeughaltern mit Saisonkennzeichen, die ja auch nur Steuern zahlen, wenn das Fahrzeug bewegt werden darf.
Somit muß hier beim WK ein steuerlicher Kompromiss her, wie z.B., dass bei drei Fahrzeugen mit WK jeweils ein Drittel Steuer zu bezahlen ist.
Alles andere führt die ganze WK-Diskussion ad absurdum bzw. ist wie gesagt rechtlich sicher nicht wasserdicht.
Habe ich das richtig verstanden..beim Saisonkennzeichen zahlt man nicht die volle Steuer..nur die Hälfte dann..oder wie darf ich das verstehen...
Gruß Ingo